AGB/Teilnahmebedingungen und Vergütungsvereinbarungen




1. Vertragsgegenstand und Umfang


Mit Order-/Teilnahmeerklärung, Angabe (Update) und Einstellung der zu publizierenden Daten und deren Bestätigung durch EURON, kommt unter ausschließlicher Anerkennung dieser AGB/Teilnahme- und Vergütungsvereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und der EURON Online-Service GmbH resp. dem angegebenen Auftragnehmer (selbständige Agentur) nachfolgend kurz EURON genannt, ein rechtsverbindlicher Vertrag über die in der Order aufgeführten und hier nachstehend beschriebenen Serviceleistungen zustande.

1.1 Der Firmenname des Auftraggebers wird mit Branchen- und Ortsangabe über das Serviceportal „www.wer-wo-was.de“ online publiziert.

1.2 Die weiteren Daten des Auftraggebers wie die Produktangebotsangaben, Telefon-, Faxnummer, Ansprechpartner, Link zur Homepage und E-Mail sowie Detailangaben, wie Spezialisierung oder Spezialangebote etc. sind wie vom Auftraggeber angegeben, in die EURON Datenbank aufzunehmen und in dem Internetportal „www.wer-wo-was.de“ als Premium-Eintrag zu publizieren.

1.3 Der Auftraggeber nimmt mit den im Premium-Eintrag angegebenen Produktangebotsangaben am nationalen online Anfragenübermittlungs-/ Kundenbeschaffungsservice teil. Er erhält alle Anfragen/ Anforderungen von potenziellen Kunden, welche seinen gespeicherten Produktangebotsangaben entsprechen, per E-Mail übermittelt.


1.4 Für Sonderaktionen, Sonderangebote, Deals etc. kann der Teilnehmer zusätzlich eine Anzeige einstellen. Diese erscheint in hervorgehobener Schrift und Design neben den Suchergebnissen.


2. Aufnahme / Updates


Nach Aufnahme oder Änderung der Daten in das/ dem Serviceportal erhält der Teilnehmer eine

Ausführungsbestätigung mit einem Ausdruck aller in das Portal übernommenen und zu publizierenden Daten. Diese Daten sind vom Teilnehmer unverzüglich zu überprüfen. Evtl. Berichtigungen oder Änderungen sind EURON umgehend schriftlich (ggf. per Fax oder eMail) bekanntzugeben.


3. Laufzeit / Kündigung



Die gewählte Eintragungs- und Publizierungsart sowie die Teilnahme am Anfragenübermittlungsservice gilt zunächst für die Dauer von einem Jahr resp. für die in der Order aufgeführte Dauer als erteilt. Diese verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr sofern nicht vier Wochen vor Ablauf eines Publizierungsjahres eine vom Auftraggeber unterfertigte schriftliche Kündigung bei EURON eingeht.


4. Vergütungsvereinbarungen


4.1 Das Entgelt für die Publizierung der Firma mit Orts- und Branchenangabe beträgt 180 € pro Jahr.


4.2 Für die Publizierung der Firmendaten mit den Detailangaben gemäß Abs. 1.2 als Premium-Eintrag einschließlich der Teilnahme am nationalen Anfragenübermittlungsservice, berechnet EURON ein jährliches Publizierungs- und Teilnahmeentgelt in Höhe von 398 €.


4.3 Für die Einstellung von Anzeigen gelten gesonderte Vereinbarungen (bitte anfordern da neuer Service).



5. Datenschutz / Haftung



5.1 Die gespeicherten Teilnehmerdaten werden Dritten nur insoweit bekanntgegeben wie dafür ein berechtigtes Interesse vorliegt und schutzwürdige Belange nicht berührt werden. Keinesfalls erfolgt eine Weitergabe von Kundendaten für Werbezwecke.



5.2 Für evtl. eingestellte falsche resp. veraltete Daten oder Links, sowie für den Inhalt der von Usern ausgefüllten und online abgesendeten Anforderungsseiten etc. übernimmt EURON keinerlei Verantwortung oder Haftung. Dies bedingt ausschließlich das Recht zur kostenfreien Berichtigung oder Löschung. In keinem Fall berechtigt es zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen oder zum Zahlungsrückbehalt.



5.3 Für evtl. Unterbrechungen der Online-Serviceleistungen, insbesondere bei Störung öffentlicher Netze, Serverausfall, resp. bei Wartungs- oder Softwareanpassungsarbeiten übernimmt EURON keine Haftung.


6. Ergänzende Bestimmungen



6.1 Alle Entgeltangaben verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, werden jeweils mit Jahresrechnung erhoben und sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.



6.2 Bei Stornierung aus wichtigem Grund oder vorzeitiger Beendigung der Teilnahme nach Orderausführung und Publizierungsbeginn hat EURON Anspruch auf ein Jahresentgelt.



6.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarungen ungültig sein oder werden, so behalten die übrigen Vereinbarungen trotzdem ihre Gültigkeit. Ungültig gewordene Bestimmungen sind dann durch entsprechend gültige zu ersetzen die dem Vertragszweck und -sinn entsprechen.



6.4 Änderungen der AGB/Teilnahmebedingungen, und Vergütungssätze werden dem Teilnehmer schriftlich (ggf. auch per Fax oder E-Mail) bekanntgegeben Widerspricht dieser den Änderungen nicht innerhalb von zwei Wochen ab der Bekanntgabe, so gelten die geänderten Bedingungen unwiderruflich als anerkannt. Alle vorhergehenden Vereinbarungen und Vergütungssätze verlieren damit ihre Gültigkeit.



7. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand gilt sofern die ZPO nichts anderes vorschreibt, der Sitz von EURON als vereinbart.


Feb. 2012